Neue Infektionsschutzregeln ab 4. Juli


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(04.07.2021) Mit Inkrafttreten der aktuellen Infektionsschutzrichtlinie der Gebietskirche Berlin-Brandenburg muss das Hygienekonzept der Gemeinde Berlin-Humboldthain angepasst werden. Konkret ergeben sich Änderungen hinsichtlich der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und des Gemeindegesangs, die ab dem 04. Juli 2021 verbindlich sind.

Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Kirchengebäude

Entgegen der bisherigen Praxis, wonach im Kirchengebäude auch das Tragen einer medizinischen Maske erlaubt war, besteht nun eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Kirchengebäude. Diese darf am Platz abgenommen werden. Sobald der Platz verlassen wird, ist diese jedoch wieder zu tragen. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren müssen lediglich einen medizinischen Gesichtsschutz tragen.

Gemeindegesang wird wieder ausgesetzt

Die aktualisierten Hygienevorschriften sehen außerdem vor, dass beim Gemeindegesang trotz des Tragens einer FFP2-Maske nach allen Richtungen hin ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden muss. Die Sitzplatzverteilung in der Gemeinde sieht bisher einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sitzplätzen vor. Würden die Mindestabstände auf 2 Meter vergrößert werden, würde dies das Sitzplatzangebot massiv einschränken.

Um möglichst vielen eine Gottesdienstteilnahme zu ermöglichen und das Sitzplatzangebot nicht weiter einzuschränken, muss ab sofort wieder auf Gemeindegesang verzichtet werden.

Um Verständnis und Rücksichtnahme wird gebeten.


Die rechtliche Grundlage des Landes Berlin, die die Grundlage für die geänderte Praxis darstellt, finden Sie hier:

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/abstands-und-hygieneregeln/